Allgmeine Geschäftsbedingungen
I. Anwendungsbereich:
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz AGB genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Button GmbH und dem jeweiligen Vertragspartner (in der Folge kurz „Kunde“ genannt). Sie bilden einen integrierenden Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages, sowie sämtlicher zukünftiger zwischen der Button GmbH und dem Kunden abgeschlossener Verträge. Die Geltung allfälliger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird – sofern diese nicht schriftlich durch die Button GmbH bestätigt werden – einvernehmlich und ausdrücklich ausgeschlossen.
Die AGB finden zudem Anwendung auf alle in diesem Rahmen gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen, etc. unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet erfolgt sind. Den AGB widersprechende oder von diesen abweichende Vertragsbedingungen gelten nur dann, wenn sie von der Button GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Sofern einzelne Bedingungen der AGB mit Bestimmungen des KSchG nicht im Einklang stehen, finden sie nur auf unternehmerische Geschäfte Anwendung und gelten in entsprechend abgeänderter Form für Verbrauchergeschäfte.
Es gilt die jeweils bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung der AGB. Diese ist auf der Homepage der Button GmbH unter www.button.co.at abrufbar.
II. Vertragsabschluss:
1. Angebote der Button GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
2.1. Aufträge, sowie Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen oder Änderungen und Ergänzungen von Verträgen gelten nur dann als angenommen, wenn sie durch die Button GmbH schriftlich bestätigt wurden.
2.2 Auftragsbestätigungen sind durch den Kunden zu prüfen und verpflichtet sich dieser, die Button GmbH unverzüglich über etwaige Abweichungen zur Bestellung schriftlich zu informieren, ansonsten der Inhalt der Auftragsbestätigung als vertraglich vereinbart gilt (dieser Punkt findet ausschließlich auf unternehmerische Geschäfte Anwendung).
3. In Anbetracht der ständigen Weiterentwicklung der Produkte und Services behält sich die Button GmbH vor, Produkte und Services zu ändern, insbesondere Änderungen in Design und Technik vorzunehmen, sofern eine mindestens gleichwertige Funktionalität und Leistung sichergestellt ist. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass zumutbare Änderungen des Vertragsinhalts ohne vorige Ankündigung jederzeit zulässig sind. Zumutbarkeit wird angenommen bei technischen Änderungen, Anpassungen an den Stand von Wissenschaft und Technik, sowie Verbesserungen von Konstruktion und bezüglich Material und Komponentenverwendung.
III. Pflichten des Kunden:
1. Der Kunde verpflichtet sich, die Button GmbH bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen und/oder Datenmaterial, soweit in diesem Rahmen die Mitwirkung des Kunden erforderlich ist. Im Hinblick auf Montagearbeiten verpflichtet sich der Kunde, den Mitarbeitern der Button GmbH Zutritt zu den Räumlichkeiten in der Form zu ermöglichen, dass eine ungehinderte Leistungserbringung gewährleistet ist. Die Verpflichtung der Button GmbH zur Leistungserbringung beginnt frühestens zu dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde sämtliche baulichen, technischen rechtlichen Voraussetzungen zur Leistungserbringung geschaffen hat und Informationen übermittelt hat, auf deren Notwendigkeit hingewiesen wurde bzw. die ihm auf Grund seiner eigenen Fachkenntnis bekannt sind und – sofern ein solches vereinbart wurde – das Akonto auf dem Konto der Button GmbH eingelangt ist.
2. Sofern mit der Leistungserbringung eine Speicherung von Daten verbunden ist, liegt die Datensicherung ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. Eine Haftung für Datenverluste des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Sofern mit der Nutzung der durch den Kunden von der Button GmbH erworbenen Geräte/Systeme Verbindung zum Internet einhergeht, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internets mit Unsicherheiten verbunden ist. Es obliegt in diesem Rahmen alleine dem Kunden, für die Sicherheit seines Computersystems zu sorgen. Die Button GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Computerviren, Trojanische Pferde, Hacker, etc. auftretende Schäden oder andere Schäden, welche durch Zugriffe Dritter oder unsachgemäße Verwendung des Computersystems eintreten.
IV. Zahlungsmodalitäten und Preise:
1. Sämtliche, durch die Button GmbH bekanntgegeben Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anderes schriftliches vereinbart wurde, exklusive Umsatzsteuer und Gebühren und haben Gültigkeit ausschließlich für den jeweils laufenden Geschäftsabschluss. Zahlungen sind ohne jeden Abzug zu leisten.
2. Kostenvoranschläge sind immer unverbindlich und entgeltlich.
3. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10 Prozent per anno als vereinbart.
4. Der Button GmbH steht im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden das Recht zu, Lieferungen bzw. Leistungen aus sämtlichen Verträgen bis zur vollständigen Erfüllung zurückzuhalten.
Die Button GmbH ist für den Fall des Zahlungsverzuges des Kunden nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
V. Besonderes Rücktrittsrecht:
1. Der Button GmbH steht das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde trotz Aufforderung vereinbarte Mitwirkungshandlungen nicht fristgerecht setzt.
2. Für den Fall des Rücktritts durch die Button GmbH sind sämtliche, dem Kunden bereits gelieferten Produkte binnen 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung an die in der Aufforderung bekanntgegebene Adresse zurückzustellen. Bereits von der Button GmbH erbrachte Leistungen, sowie entstandene Aufwendungen sind dieser sodann im jeweiligen Umfang durch den Kunden zu ersetzen.
Für den Fall, dass eine Akontozahlung vereinbart wird, steht der Button GmbH darüber hinaus ein Rücktrittsrecht zu, wenn dieses trotz Aufforderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung erlegt wird.
Für den Fall, dass eine verspätete oder falsche Belieferung durch Drittunternehmer, von welchen die Button GmbH ihre Hard- und Software bezieht, nicht durch die Button GmbH zu vertreten ist, steht der Vertragsabschluss unter der Bedingung der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Button GmbH. Die Button GmbH verpflichtet sich in diesem Fall, den Kunden umgehend betreffend der Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren. Dies hat die Auflösung des Vertrages zur Folge. Bereits erfolgte Leistungen sind wechselseitig zurückzuerstatten.
VI. Leistungserbringung:
1. Die Button GmbH verpflichtet sich, sich um die Einhaltung von Terminzusagen zu bemühen. In Anbetracht des Umstandes, dass die Button GmbH aber von Zulieferern und in diesem Rahmen von Produktverfügbarkeiten abhängig ist, können Termine nicht zugesagt werden.
2. Im Falle eines Annahmeverzuges bzw. unterlassener Mitwirkungshandlungen hat der Kunde sämtliche, der Button GmbH hiedurch entstehenden Aufwendungen zu ersetzen.
Ein Verzug der Button GmbH liegt erst dann vor, wenn diese schriftlich durch den Kunden gemahnt wurde, wobei eine Mahnung, welche vor Ablauf von zwei Wochen nach ungenütztem Verstreichen der unverbindlichen Leistungstermins bei der Button GmbH einlangt, keinerlei Rechtsfolgen auslöst. Zurücktreten kann der Kunde nach Maßgabe der gegenständlichen Bestimmungen darüber hinaus nur, soweit die Verzögerung der Lieferung von der Button GmbH zu vertreten ist und diese grobes Verschulden trifft oder die Leistungserbringung unmöglich ist. Sollte die Unmöglichkeit auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sein, haftet dieser der Button GmbH für entsprechend entstandenen Schaden.
Soweit die Button GmbH für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen hat, verlängern sich die vereinbarten Leistungsfristen entsprechend bis zum Wegfall des Hindernisses.
VII. Eigentumsvorbehalt:
1. Die gelieferten, montierten oder sonst übergebenen Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Button GmbH. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder zu verkaufen.
2. Sobald sich der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug befindet, seine Zahlungen einstellt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt wird, ist diesem eine weitere Verfügung über die Vorbehaltsware untersagt. Die Button GmbH ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag unverzüglich, ohne Setzung einer Nachfrist zurückzutreten.
VIII. Gewährleistung:
1. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn gelieferte Produkte für eine andere als die gewöhnliche oder durch den Kunden genannte und durch die Button GmbH als mögliche schriftlich zugesagte Verwendung eingesetzt werden. Werden an den von der Button GmbH gelieferten Produkten ohne schriftliche Zustimmung der Button GmbH Arbeiten, Veränderungen oder Zusammenbauten vorgenommen, schließt dies die Gewährleistung ebenfalls aus. Unternehmer müssen Mängel der gelieferten Produkte innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Empfang der Ware, bei verdeckten Mängel ab Entdeckung, schriftlich anzeigen, andernfalls die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen ist, wobei die rechtzeitige Absendung genügt. Den Unternehmer trifft volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängel.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher zwei Jahre, für Unternehmer ein Jahr ab Übergabe der Ware.
Garantien werden von der Button GmbH, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich abgegeben werden, nicht übernommen.
Die Button GmbH leistet Gewähr für die vereinbarungsgemäße, technische Nutzbarkeit der von ihr angebotenen und durchgeführten Leistungen. Die für den Betrieb der Hardware und Software rechtlich notwendigen Genehmigungen, Anmeldungen, Zustimmungen und vorgeschriebenen Vorkehrungen liegen im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Kunden, sind von diesem herbeizuführen und trifft die Button GmbH in diesem Rahmen keinerlei Haftung.
Stellen sich Mängelbehauptungen des Kunden als unberechtigt heraus, ist der Kunde verpflichtet, der Button GmbH entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mangelfreiheit zu ersetzen.
IX. Haftung:
Die Button GmbH haftet außerhalb der Anwendungsbereiche des Produkthaftungsgesetzes nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Unterbrechung der Verfügbarkeit und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Button GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Gegenüber Verbrauchern gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht bei Schäden an der Button GmbH zu Bearbeitung übergebenen Sachen.
Der Kunde hat rechtzeitig vor Beginn von Montagearbeiten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Stromgaswasserleitungen und ähnlicher Anlagen zu Verfügung zu stellen. Ebenso hat der Kunde zu gewährleisten, dass alle Räume, Flächen und Anlagen, welche für die Montage betreten werden müssen, zugänglich sind, sowie kleinere Hilfsmittel so wie zum Beispiel Leitern oder Ähnliches zur Verfügung stehen.
Der Kunde hat dem Personal der Button GmbH die für die Arbeit notwendige und zumutbare Hilfe zu leisten. Sollte es vom des Kunden zu verantwortenden Umständen durch Unterlassen vorangehend genannter Mitwirkungspflichten zu Wartezeiten, zusätzlichen Anfahrtswegen oder sonstigen nicht vorhersehbaren Verzögerungen kommen, behält sich die Button GmbH das Recht vor, die dadurch entstandenen Kosten gesondert in Rechnung zu stellen.
Sofern für die Erfüllung der Leistungserbringung der Button GmbH vom Kunden teils eigene Mitarbeiter oder Beauftragte beigegeben werden oder deren Einbindung gewünscht wird (z.B. eigener Elektriker des Kunden oder Architekt) übernimmt die Button GmbH keinerlei Haftung für durch diese verursachte Mängel, Schäden, Verzögerungen oder Funktionsausfälle.
X. Geistiges Eigentum:
Die Button GmbH behält sich für jedes Design, jeden Text, jede Grafik auf ihrer Website, Folien an Angebotsunterlagen oder sonstigen Unterlagen alle Rechte vor. Das Kopieren oder jede andere Reproduktion der gesamten oder Teile dieser Medien/Unterlagen wird nur zu dem Zwecke gestattet, als sie erforderlich sind, um eine Bestellung bei der Button GmbH vorzunehmen. An Softwareabbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Kostenvorschlägen, Angebotsunterlagen und sonstigen Unterlagen behält sich die Button GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor.
XI. Überwachung:
Die Button GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass ihre Überwachungssysteme keine Alarmanlagen darstellen und insbesondere keine Alarmsysteme ersetzen. Die Button GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Einbruch und Diebstahl und damit zusammenhängende, dem Kunden entstehende Schäden. Überwachung von Temperaturen, CO²-Werten, und Feuchtigkeit sowie der Einsatz von Rauchmeldern stellt allein ein System der Informationsmöglichkeit des Kunden dar und begründet keineswegs ein darauf spezialisiertes Alarmsystem oder ersetzt den Einsatz eines solchen. All dies unabhängig davon, ob eine Verfügbarkeit des Produkts der Button GmbH zum Zeitpunkt des Einbruchs oder Diebstahls oder anderweitig relevanten Ereignisses gegeben war.
Allfälliger Versicherungsschutz, welcher nur im Zusammenhang mit Alarmanlagen bzw. Überwachungssystemen besteht, ist durch den Kunden selbst abzuklären.
XII. Allgemeines:
- Es gilt Österreichisches Recht als vereinbart.
- Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (auf BGBL. 96/1988) wird ausgeschlossen.
- Ansprüche des Kunden können ohne schriftliche Zustimmung der Button GmbH nicht abgetreten werden.
- Sollten Teile dieser Vereinbarung nichtig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
- Die Button GmbH behält sich die jederzeitige Änderung der AGB vor.
- Zur Entscheidung aller sich aus dem gegenwärtigen Vertrag ergebenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen, wo es ein Bestehen oder Nichtbestehen – ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in 1030 Wien zuständig.
